Andreas Sturm MdL

Reilinger Bürgerin wehrt sich gegen Gas-Vorhaltepauschale

Bürgersprechstunde von Sturm MdL und Gutting MdB bringt interessanten Sachverhalt ans Licht – Vernetzung mit weiteren Betroffenen erwünscht

Hockenheim. Eine unerwartete Zahlungsaufforderung für einen seit mehr als 15 Jahren stillgelegten Gasanschluss brachte eine Reilinger Bürgerin kürzlich in die gemeinsame Bürgersprechstunde des Landtagsabgeordneten Andreas Sturm (CDU) und des Bundestagsabgeordneten Olav Gutting (CDU) in deren Hockenheimer Wahlkreisbüro. Dort schilderte sie, dass der Netzbetreiber „Netze Südwest“ künftig eine jährliche Gebühr für den ungenutzten Anschluss erheben möchte – oder alternativ fast 3.000 Euro für eine endgültige Stilllegung und damit die endgültige Trennung vom Hauptversorgungsnetz verlangt.

Olav Gutting MdB und Andreas Sturm MdL bieten in ihrem Wahlkreisbüro in Hockenheim regelmäßige Bürgersprechstunden an. (Foto: Busse)Olav Gutting MdB und Andreas Sturm MdL bieten in ihrem Wahlkreisbüro in Hockenheim regelmäßige Bürgersprechstunden an. (Foto: Busse)

Im Jahr 2008 hatte die Reilinger Familie den Gasanschluss des Hauses stilllegen lassen, nachdem sie auf eine moderne Wärmepumpe als Heizsystem umgestiegen war. Der Anschluss wurde plombiert und seither nicht mehr genutzt, die Netze Südwest habe sich seitdem auch nicht mehr gemeldet.

2015 habe die Reilingerin das Haus ihrer Eltern gekauft, ein Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber sei sie zu keinem Zeitpunkt eingegangen.

Im Mai 2025 flatterte dann ein Schreiben der Netze Südwest in ihren Briefkasten, darin wurde angekündigt, dass erstmals, jetzt im Jahr 2025 beginnend, eine sogenannte „Vorhaltepauschale“ in Höhe von 71,40 Euro pro Jahr erhoben werde. Wer dieser jährlichen Pauschale nicht zustimme, der könne seinen Gasanschluss auch vollständig stilllegen lassen – für exakt 2.975.- Euro.

Die Reilingerin Bürgerin ärgert diese Vorgehensweise, die für sie auch grundlegende Fragen aufwirft: „Ich habe nicht damit gerechnet, nach so vielen Jahren noch für diesen seit über 15 Jahren ungenutzten Anschluss zahlen zu müssen. Ich halte das nicht für in Ordnung, zumal auch niemand weiß oder sagen kann, ob die Pauschale nicht von Jahr zu Jahr steigen wird.“

Gutting und Sturm fordern Klarheit und Transparenz

Auch die beiden Abgeordneten sehen hier erheblichen Klärungsbedarf. Olav Gutting MdB: „Der geschilderte Sachverhalt hat über die persönliche Betroffenheit der Reilinger Bürgerin hinaus für uns Bedeutung. Wenn solche Regelungen künftig verstärkt angewendet werden, wird das noch viel mehr Hauseigentümer in ganz Baden-Württemberg betreffen. Eine gesetzliche Regelung gibt es für diesen Vorgang nicht.“ Andreas Sturm MdL ergänzte: „Ich kann es absolut nachvollziehen, dass die Reilingerin Bürgerin verärgert ist. Es braucht hier Klarheit und insbesondere transparente Regelungen. Die Energiewende lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger auf moderne Heiztechniken umsteigen. Wer diesen Schritt geht oder schon seit vielen Jahren gegangen ist, darf nicht nachträglich durch plötzlich erhobene Gebühren verunsichert werden.“

„Vorhaltepauschale“ / Kritik an hohen Stilllegungskosten

Mit sogenannten Vorhaltepauschalen berechnen Netzbetreiber eine jährliche Gebühr für Hausanschlüsse, die zwar nicht aktiv genutzt werden, aber noch physisch mit dem Versorgungsnetz verbunden sind. Begründet wird dies damit, dass diese Anschlüsse technisch vorgehalten und gewartet werden müssten. Seit 2024 sind solche Pauschalen branchenweit eingeführt worden – ihre konkrete Anwendung und Höhe ist jedoch, auch mit Blick auf die einschlägige Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie sie ergänzende Bedingungen, juristisch umstritten. Sturm und Gutting weisen darauf hin, dass sie als Abgeordnete keine Rechtsberatung leisten dürfen, machen indes deutlich, dass sie eine derartige einseitige Änderung der Bedingungen und insbesondere fast 3.000.- Euro für die endgültige Stilllegung für überzogen halten.

In diesem Zusammenhang verweisen die beiden Abgeordneten auf eine Umfrage (März 2025) der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, an der sich 37 von 115 Netzbetreibern beteiligten. Dort ist unter anderem zu lesen: „Stilllegung und Rückbau bieten ca. 80 Prozent der Netzbetreiber an. Werden sie angeboten, so sind sie zu 66 Prozent (Stilllegung) bzw. 60 Prozent (Rückbau) kostenfrei für den Anschlussnehmer. Werden Kosten erhoben, so kostet die Stilllegung durchschnittlich ca. 930.- Euro, der Rückbau 1.750.- Euro.“ Sturm und Gutting: „Da würde es uns schon mal interessieren, warum das hier bei uns fast 3.000.- Euro kosten soll.“

Vernetzung mit weiteren Betroffenen

Die Reilinger Bürgerin möchte ihren Sachverhalt öffentlich machen, um auch andere Eigentümer zu ermutigen, ihre Rechte zu prüfen. Sie würde sich gerne mit weiteren Betroffenen vernetzen, um Erfahrungen auszutauschen und gegebenenfalls gemeinsam gegen entsprechende Forderungen vorzugehen. Wer ebenfalls betroffen ist oder ähnliche Schreiben erhalten hat, kann sich jederzeit per E-Mail an kontakt@andreas-sturm.com wenden. (Text/Foto: Matthias Busse)