Gebühr für stillgelegten Gasanschluss sorgt für Protest
Nach der Berichterstattung (SZ, 16.08.25) über die gemeinsame Sprechstunde der CDU-Abgeordneten Olav Gutting und Andreas Sturm, in welcher eine Reilinger Bürgerin, die 15 Jahre nach der Stilllegung des Gasanschlusses bei „Netze Südwest“ knapp 3.000.- Euro Gebühr oder eine monatliche Vorhaltepauschale von 71,40 Euro zahlen soll, haben sich über 50 Betroffene aus der Region gemeldet. 37 davon kamen am Freitagabend in die Bürgersprechstunde des Landtagsabgeordneten Sturm, die er angeboten hatte, um Betroffene zu vernetzen und Recherchen zu teilen.
Mehrere Bürger berichteten, dass sie Stilllegungs-Gebühren von je nach Versorger knapp unter oder über 3000.- Euro zahlen sollen, obwohl ihre Anschlüsse seit Jahrzehnten stillgelegt oder sogar nie genutzt wurden.
Dabei traten teils kuriose Fälle zutage. Angefangen bei der Reilinger Bürgerin, die durch ihre Sprechstunde bei den Abgeordneten den Stein in der öffentlichen Berichterstattung ins Rollen gebracht hat. Vor 15 Jahren, als der Gasanschluss für eine Wärmepumpe stillgelegt wurde, war sie gar nicht Eigentümerin der Immobilie. Drei andere Betroffene hatten vor 35 und vor 25 Jahren einen Gasanschluss auf Vorrat legen lassen, der nie aktiv gewesen war. Auch sie sollen nun 71,40 Euro jährlich oder fast 3000.- Euro einmalig zahlen.
Olav Gutting MdB und Andreas Sturm MdL wandten sich daher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Netze Südwest und die EnBW.
In einer ersten Stellungnahme schloss sich die Verbraucherzentrale der Skepsis der Abgeordneten an und verwies auf die Verbraucherzeitung (2. Quartal 2025) „Die Stilllegung der Gasnetze – Transformation der Gasverteilnetze“ sowie eine Veröffentlichung von Correctiv „Teure Überraschung: Was der Abschied vom Gasanschluss kosten kann“ (6. August 2025).
Ebenso hat ein im Mai veröffentlichtes Rechtsgutachten der Berliner Anwaltskanzlei „re“ Zweifel an der Rechtsmäßigkeit, Gebühren für die Stilllegung des Gasanschlusses zu erheben. Auch die aufgerufenen Gebühren seien zu hoch.
Mit der EnBW sei Sturm in einem konstruktiven Austausch. Kurz vor der Bürgersprechstunde hatte der Landtagsabgeordnete ein Gespräch mit einem Vertreter des Energieversorgers, um politische und rechtliche Aspekte zu diskutieren.
Für Sturm sei ein Satz im Gutachten der Anwaltskanzlei „re“ entscheidend: „Diese Unsicherheit ist für Versorger, Netzbetreiber und Kunden gleichermaßen unzumutbar“ (Seite 3).
Sturm plädiert aus diesem Grund für ein Moratorium, um landesweit ein nachvollziehbares und faires Verfahren zu finden, welches den unterschiedlichen legitimen Interessen Rechnung trägt. Auch die schwierige Situation der Energieversorger bei sinkenden Gaskunden dürfe nicht nicht ignoriert werden.
„Die Energiewende ist von der Politik gewollt, es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger sich Wärmepumpen einbauen lassen und Jahre später dann zur Kasse gebeten werden“, so der CDU-Politiker. „Bei mir sind in den letzten Tagen sogar Meldungen von zwei Monteurbetrieben eingegangen, die aufgrund der Unsicherheit von stornierten Wärmepumpen-Aufträgen berichten“.
Für den Abgeordneten muss es eine landesweite Regelung geben, die einer langfristigen Strategie folgt. Sturm kündigte weitere Gespräche an, um schnell eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Wer ebenfalls betroffen ist oder ähnliche Schreiben erhalten hat, kann sich jederzeit per E-Mail an kontakt@andreas-sturm.com wenden, um aktuelle Informationen zu erhalten, wie zum Beispiel das Statement der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.