Andreas Sturm MdL

„Schäden müssen unverzüglich reguliert werden!“

Stellungnahme des Landtagsabgeordneten Andreas Sturm (CDU) zu den Auswirkungen der seismischen Messungen der GeoHardt-Vibrationsfahrzeuge in der Region und zur Geothermie / Landtag: Kleine Anfrage zu dem Thema „Schadensersatz bei Schäden durch Geothermie“

Wahlkreis Schwetzingen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Sturm ist bekanntermaßen kritisch gegenüber der Tiefengeothermie und nimmt angesichts der Schäden, welche aktuell in Schwetzingen an Häusern durch seismische Messungen der Vibrationsfahrzeuge des Unternehmens GeoHardt entstanden sind, demzufolge auch kein Blatt vor den Mund.

„Es ist bedenklich, dass alleine der Einsatz der Vibrationsfahrzeuge solche Auswirkungen hat. Das ist alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme. Für manche Bürger hat sich das wie ein Erdbeben angefühlt. Das ist sozusagen ein Vorgeschmack auf das, was kommen kann, denn mancherorts kommt es zu Erdbeben, wenn ein Geothermiekraftwerk in Betrieb ist. Ich erwarte, dass das Unternehmen GeoHardt unverzüglich alles tut, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern finanziell unbürokratisch zu helfen und nicht erst in einem halben Jahr einen Gutachter vorbeischickt. Die Flyerverteilung, mit welchem die Bürgerinnen und Bürger vorab informiert werden sollten, hat ja nachweislich nicht geklappt. Es ist meines Erachtens auch dreist, wenn die Vibrationsfahrzeuge bereits in einer Straße sind und die Häuser beben, dass man dann besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die aus Angst auf die Straße laufen, einen Infoflyer in die Hand drückt. Ein solches Vorgehen ist in meinen Augen ein Kommunikationsdesaster, eine gute Kommunikation wäre gerade bei diesem Thema so wichtig gewesen. Auch die Verteilung der kleinen Boxen, der sogenannten Geophone, hat für Irritationen gesorgt. Manche Hundebesitzer hatten tatsächlich zunächst die Sorge, dass hier Giftköder ausgelegt wurden.“

Sturm: „Wenn die Vorspeise versalzen ist, dann wird es mit dem Hauptgang meistens auch nichts“

Sturm weiter mit Blick auf den Betrieb von Geothermiekraftwerken: „Klar ist, dass eine niedrige Fließgeschwindigkeit wenig Ertrag bringt. Von daher geht es den Betreibern von Geothermiekraftwerken auch darum, eine hohe Fließgeschwindigkeit zu erreichen. Und genau damit steigt dann auch die Gefahr von Erdbeben. Angesichts entstandener Schäden durch Geothermie heißt es immer: `Das überrascht uns jetzt aber. ́ Genau das ist das Problem: Schäden durch Geothermie überraschen immer“, macht Sturm seinem Ärger Luft. In diesem Zusammenhang sei die Entscheidung der Gemeinde Plankstadt, Messungen in der Ortsmitte zu verbieten, mit Blick auf die dortigen teils über 100 Jahre alten Trinkwasserleitungen absolut richtig und zeige, welche Auswirkungen die Technologie haben könne.

Kleine Anfrage zum Thema „Schadensersatz bei Schäden durch Geothermie“

Bereits am 18. August 2022 hatte Sturm gemeinsam mit seinen CDU-Landtagskollegen Ansgar Mayr, Ulli Hockenberger und Christiane Staab eine Kleine Anfrage (Drucksache 17 / 3117) in Sachen Geothermie an die baden-württembergische Landesregierung gestellt. Als Begründung der Anfrage hatten die CDU-Landtagsabgeordneten angeführt: „Die Tiefengeothermie wird in den betroffenen Regionen im Oberrheingraben positiv und negativ begleitet. Die Kritik an der Tiefengeothermie resultiert meist aus der Sorge um Schäden an Gebäuden usw. Viele Bürgerinnen und Bürger befürchten, dass sie auf eventuellen Schäden sitzen bleiben bzw. lange Prozesse führen müssen, um im Schadensfalle Schadensersatz zu bekommen. Sicherheiten und Zusagen von Versicherungen, Staat (z. B. über Landesbürgschaften) usw. können dazu beitragen, diese Sorgen und Befürchtungen abzubauen.“

Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beantwortete die gestellten Fragen am 12. September 2022 wie folgt:

1. Welche Chancen und Potenziale sieht die Landesregierung in der Tiefengeothermie im Oberrheingraben?
Die Tiefe Geothermie bietet die Chance einer erneuerbaren Energie- und insbesondere Wärmeversorgung ohne Brennstoffimporte und Verbrennungsprozess, die zeitlich flexibel zur Verfügung steht. Die Tiefe Geothermie kann einen relevanten Beitrag zur Wärmewende in Baden- Württemberg und insbesondere am Oberrhein leisten. Am Oberrhein besteht ein gutes Potenzial zur Umsetzung von tiefen Geothermieanlagen, sodass grundsätzlich dort Anlagen entstehen könnten. Eine Errichtung von Anlagen zur Wärmeerzeugung ist insbesondere in einem Umfeld sinnvoll, wo entsprechend viele Wärmeabnehmer bzw. größere Wärmenetze vorhanden sind.

2. Wie und wo ist der Schadensersatz für Schäden geregelt, die durch Tiefengeothermie entstehen?
Als Bergbaubetriebe unterliegen die Unternehmen, die Bohrungen von Tiefengeothermie-Vorhaben in Deutschland vornehmen, den Regelungen des Bundesberggesetzes (BBergG). In §§ 114 ff. BBergG ist geregelt, dass ein Bergbaubetrieb für einen von ihm verursachten Bergschaden Ersatz zu leisten hat. Dies gilt auch für Schäden durch Vorhaben der Tiefengeothermie. Der Umfang der Ersatzpflicht bestimmt sich gemäß § 117 BBergG nach den Vorschriften über die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden im Falle einer unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) und zu Art und Umfang des Schadensersatzes nach §§ 249 ff. BGB.

3. Wie ist die Beweislast bei Schäden, die durch Tiefengeothermie entstehen, geregelt?
Zur Verbesserung der Stellung eines Geschädigten gegenüber dem Bergbaubetreibenden hat der Gesetzgeber mit § 120 BBergG die sogenannte Bergschadensvermutung geschaffen. Dadurch wird im Hinblick auf die haftungsbegründende Kausalität vermutet, dass Schäden, die im Einwirkungsbereich eines Bergbaubetriebes (auch Bohrlochbergbau) durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen entstanden sind, durch den Bergbaubetrieb verursacht wurden. Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann, also die mögliche übertägige „Ausdehnung“ von Bergschäden. Eine Kausalitätsvermutung kann typischerweise entkräftet werden, wenn die hierdurch belastete Partei (i. d. R. der Bergbaubetreiber) Tatsachen darlegt und eventuell beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen, den Bergbauunternehmer entlastenden Geschehensablauf ergeben.

4. Sind die Betreiber von Tiefengeothermie-Anlagen verpflichtet, Versicherungen für Schadensersatz abzuschließen und wenn ja, in welcher Höhe?
Die gegenwärtige Zulassungspraxis der Bergbehörde sieht regelmäßig vor, dass von Unternehmern der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schadensfälle verlangt wird. Die Höhe der Versicherungssumme hängt auch von der Risikobewertung der jeweiligen Versicherung ab. Bisher bekannt gewordene Schadenssummen liegen im Bereich zweistelliger Millionenbeträge. Daran orientiert decken aktuell vorgelegte Versicherungspolicen je Versicherungsfall 20 Mio. Euro ab.

5. Sind die Betreiber von Tiefengeothermie-Anlagen verpflichtet, Versicherungen für Schadensersatz abzuschließen, welche auch Schäden abdeckt, wenn die Firma z. B. durch Insolvenz nicht mehr existiert?
Entscheidend sind die Einzelvereinbarungen in den jeweiligen Haftpflichtversicherungsverträgen. Haftpflichtversicherungspolicen der Tiefen Geothermie sehen grundsätzlich eine Nachhaftung vor, die ab Entrichtung der letzten Versicherungsprämie in Kraft tritt und bei anschließendem Ausfall der Prämienzahlungen einen Schadenersatz für versicherte Schäden durch den Versicherer garantiert. In den Einzelvereinbarungen werden üblicherweise fünf Jahre als Nachhaftungszeitraum vereinbart.

6. Gibt es darüber hinaus in Baden-Württemberg Bergbaukassen, Stiftungen usw., die für die Beseitigung von Schäden eintreten könnten?
Für Deutschland gibt es den Bergschadensausfallkasse e. V. Dieser Verein wurde im Jahr 1988 gegründet und beruht auf einer freiwilligen Initiative von Wirtschaftsunternehmen. Der Zweck ist, einen von einem Bergschaden Betroffenen zu entschädigen, soweit der Geschädigte von keinem der ersatzpflichtigen Bergbauunternehmer oder Bergbauberechtigten Ersatz erlangen kann.

7. Plant die Landesregierung Landesbürgschaften, um ggfs. Schäden zu übernehmen?
8. Welche Bedeutung haben Landesbürgschaften für die Landesregierung, um den Menschen die Sorgen zu nehmen, im Falle eines Schadens auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Schadens die Kosten zur Behebung desselben ausreichend erstattet bekommen. Die Landesregierung ist daher mit der Branche im Gespräch, wie die Absicherung im Schadensfall weiter verbessert werden kann. Landesbürgschaften sind aufgrund der schwierigen Umsetzung jedoch nicht vorgesehen.

Dazu Andreas Sturm MdL (CDU): „Nur ein Beispiel, wie das in der Praxis dann aussieht: Nach Geothermiebohrungen gab es in Böblingen massive Probleme. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben sich der `Interessengemeinschaft Erdhebungen Böblingen (IGE) ́zusammengeschlossen und acht Jahre lang mit der Allianz-Versicherung um eine angemessene Entschädigung gekämpft. Letztlich blieb nur der Gang vor das Gericht. Seit Dezember 2022 ruht jetzt dieses Gerichtsverfahren, denn beide Parteien möchten einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Was acht Jahre lang nicht gelang, ist vielleicht jetzt auf einem guten Weg – allerdings nur mit der Drohung einer gerichtlichen Entscheidung im Hintergrund.“

Sturm, der via Zuschriften und in den Sozialen Medien viel Zuspruch für seine klare Haltung beim Thema Geothermie erhält, abschließend zu der Kleinen Anfrage: „Für mich ist klar, dass das Land angesichts der Risikobewertungen der Geothermie nicht durch Landesbürgschaften einsteigen möchte, das wäre aber die einzige Möglichkeit, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen.“

Für den CDU-Parlamentarier ist klar: „Wir brauchen erneuerbare Energien, keine Frage. Bei der Erdwärme gibt es beispielsweise Erdwärmekollektoren für Privathäuser. Würde man das Geld in eine größere Förderung stecken, hätten wir saubere Energie, dezentral und ohne Schadensgefahr.” Geothermie im oberen Rheingraben berge seines Erachtens zu viel Risikopotential. Es ist auffallend, dass es nach jedem Vorfall heißt, dass die Technologie nun ausgereift sei. Die Experten wissen danach immer genau, warum es nicht jetzt gerade nicht funktioniert hat. Mir gefallen Technologien besser, die funktionieren." (Busse)