Andreas Sturm MdL

Bürgerbus Plankstadt droht der Verlust der Gemeinnützigkeit

Landtagsabgeordneter Andreas Sturm (CDU) mit seiner „AnsprechBAR“ vor Ort

Plankstadt. Die Nachricht kam für viele Ehrenamtliche überraschend: Dem Bürgerbusverein Plankstadt e.V., einer von Freiwilligen getragenen Initiative, droht ab dem 1. Januar 2026 der Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Das geht aus einem aktuellen Bescheid des Finanzamts Schwetzingen hervor, das die bisherige Anerkennung der Gemeinnützigkeit aufhebt.

Bürgerbus Plankstadt droht der Verlust der Gemeinnützigkeit / Landtagsabgeordneter Andreas Sturm (CDU) mit seiner „AnsprechBAR“ vor OrtBürgerbus Plankstadt droht der Verlust der Gemeinnützigkeit / Landtagsabgeordneter Andreas Sturm (CDU) mit seiner „AnsprechBAR“ vor Ort

Als der Landtagsabgeordnete Andreas Sturm (CDU) mit seiner mobilen „AnsprechBAR“ erneut in Plankstadt Station machte, wurde er von Andreas Kistner vom Bürgerbusverein, der das Schreiben des Finanzamtes dabei hatte, auf die Situation aufmerksam gemacht.

Das Finanzamt begründet den Schritt damit, dass der Fahrbetrieb als Linienverkehr eingestuft werde und daher nicht länger als gemeinnützig gelten könne. Für den Verein hätte das weitreichende Folgen: Zwar könnten weiterhin Spenden entgegengenommen werden, diese wären jedoch nicht mehr steuerlich absetzbar. Zudem entfielen steuerfreie Aufwandsentschädigungen für die knapp 30 Fahrerinnen und Fahrer, und es kämen neue steuerliche Pflichten auf den Verein zu.

Sturm, der die Arbeit des Plankstadter Bürgerbusvereins sehr schätzt und auch schon Mitglieder des Vereins im Landtag von Baden-Württemberg begrüßen durfte, hat sich zwischenzeitlich in der Sache kundig gemacht. Steuerrechtlich sei die Lage eindeutig: „Sofern ein Bürgerbusverein als reiner Ersatz oder in Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs betrieben wird, sind die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt."

„Vor Jahren hat ein Landtagskollege der SPD eine Anfrage zur steuerrechtlichen Situation von Bürgerbussen gestellt. Die Antwort lautete: ‚Die Wettbewerbsklausel nach § 65 Abs. 3 AO steht der Anerkennung der Gemeinnützigkeit in diesen Fällen entgegen. Die bürgerschaftlichen Fahrdienste nehmen insofern Einfluss auf den potenziellen Wettbewerb wie ÖPNV und Taxibetriebe und stehen in einer Konkurrenzsituation zu anderen Transportunternehmen.‘ Die derzeitige steuerrechtliche Situation ist somit eindeutig“, so Sturm weiter.

Doch aufgeben will der CDU-Landtagsabgeordnete nicht: „Ich bin dafür, dass ehrenamtliches Engagement – wie hier beim Bürgerbusverein in Plankstadt – unterstützt wird. Deshalb werde ich mich in dieser Sache an das baden-württembergische Finanzministerium wenden, mit dem Ziel, dass das Land eine Initiative in Richtung Bund startet. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, das geändert werden müsste. Ich werde daher auch unseren Bundestagsabgeordneten Olav Gutting informieren.“ (Text: Matthias Busse)